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Selbständige Erwerbstätigkeit - Aufgabe

Allgemeines

Selbständigerwerbende Personen sind verpflichtet, in jeder Steuerperiode einen Geschäftsabschluss zu erstellen. Ein Geschäftsabschluss muss auch bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit erstellt werden.

In der Steuererlärung des Jahres der Geschäftsaufgabe ist der steuerbare Gewinn des letzten Geschäftsabschlusses (inkl. allfälliger Liquidationsgewinne) zu deklarieren.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie detaillierte Informationen zur

Anpassung provisorische Steuerrechnungen

Die provisorischen Steuerrechnungen werden in der Regel auf der Grundlage der letzten definitiven Steuerveranlagung erstellt. Bei Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist deshalb mit Vorteil beim zuständigen Gemeindesteueramt eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung an die tatsächlichen Verhältnisse zu beantragen. Bei gesunkenem Einkommen können damit zu hohe provisorische Steuerrechnungen korrigiert und bei gestiegenem Einkommen können hohe Ausgleichszinsbelastungen (vgl. StP 189 Nr. 1) und grössere Steuernachzahlungen aufgrund höherer Schlussrechnungen vermieden werden.