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Juristische Personen

Die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen gelten neben den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen als Hauptsteuern.

Detaillierte Informationen zu diesen Themen finden Sie in der Thurgauer Steuerpraxis in den Weisungen zu den §§ 67 bis 104 des Steuergesetzes.