Juristische Personen
Die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen gelten neben den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen als Hauptsteuern.
Detaillierte Informationen zu diesen Themen finden Sie in der Thurgauer Steuerpraxis in den Weisungen zu den §§ 67 bis 104 des Steuergesetzes.