Gewinn- und Kapitalsteuern
Die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen gelten neben den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen als Hauptsteuern.
Allgemeine Informationen zum Thema Gewinn- und Kapitalsteuern finden Sie unter folgenden Links:
- Steuerpflicht/Zeitliche Bemessung
- Berechnung Reingewinn
- geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Privatanteile für Geschäftsfahrzeug
- Steuerausscheidungen
- Umstrukturierungen
- Kapitalisierungszinssatz zur Berechnung des Ertragswerts
Detaillierte Informationen zu diesen Themen finden Sie in der Thurgauer Steuerpraxis in den Weisungen zu den §§ 67 bis 104 des Steuergesetzes.