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Umstrukturierungen

Die Kantonale Steuerverwaltung richtet sich bei der steuerlichen Würdigung von Umstrukturierungen von Kapitalagesellschaften grundsätzlich nach dem Kreisschreiben Nr. 5 vom 1. Juni 2004 der Eidg. Steuerverwaltung.

Detaillierte Ausführungen zu diesem Thema finden Sie in der Thurgauer Steuerpraxis in den Weisungen zu § 79 des Steuergesetzes.