Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Steuerausscheidung

Juristische Personen sind Steuersubjekte und für ihren Gewinn und ihr Vermögen selbständig steuerpflichtig. Das Hauptsteuerdomizil befindet sich am Firmensitz oder am Ort der tatsächlichen Verwaltung. Besitzt die Gesellschaft an anderen Orten Betriebsstätten oder Liegenschaften, begründet sie an diesen Orten Nebensteuerdomizile. Liegt eine solche Konkurrenz verschiedener Steuerdomizile vor, muss zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine Steuerausscheidung  vorgenommen werden.

Detaillierte Ausführungen zur Steuerausscheidung bei juristischen Personen finden Sie in der Steuerpraxis in den Weisungen:

open positions