Kapitalisierungssatz zur Berechnung Ertragswert
Zur Berechnung des Unternehmenswertes von nicht kotierten Beteiligungen an Handels-, Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften wird in der Regel die Mittelwertmethode angewandt. Dabei entspricht der Unternehmenswert dem Durchschnitt des je einfach gewichteten Ertrags- und Substanzwertes. Für die Berechnung des Ertragswertes ist in der Regel der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre massgebend. Der anzuwendende Kapitalisierungszinssatz wird jährlich durch den Regierungsrat festgelegt.
Der Kapitalisierungszinssatz beträgt:
- 11.25% für die Steuerperiode 2024
- 11.0% für die Steuerperiode 2023
- 11.0% für die Steuerperiode 2022
- 11.0% für die Steuerperiode 2021
- 9.5% für die Steuerperiode 2020
- 9.5% für die Steuerperiode 2019
- 9.5% für die Steuerperiode 2018
- 9.5% für die Steuerperiode 2017
- 9.5% für die Steuerperiode 2016
- 9.5% für die Steuerperiode 2015
- 10.0% für die Steuerperiode 2014
- 10.5% für die Steuerperiode 2013
- 10.0% für die Steuerperiode 2012
Mehr über die Berechnung des Unternehmenswertes von nicht kotierten Wertpapieren erfahren Sie aus der Weisung StP 46 Nr. 2 der Thurgauer Steuerpraxis.