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Kapitalisierungssatz zur Berechnung Ertragswert

Zur Berechnung des Unternehmenswertes von nicht kotierten Beteiligungen an Handels-, Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften wird in der Regel die Mittelwertmethode angewandt. Dabei entspricht der Unternehmenswert dem Durchschnitt des je einfach gewichteten Ertrags- und Substanzwertes. Für die Berechnung des Ertragswertes ist in der Regel der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre massgebend. Der anzuwendende Kapitalisierungszinssatz wird jährlich durch den Regierungsrat festgelegt.

Der Kapitalisierungszinssatz beträgt:

Mehr über die Berechnung des Unternehmenswertes von nicht kotierten Wertpapieren erfahren Sie aus der Weisung StP 46 Nr. 2 der Thurgauer Steuerpraxis.