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Fristverlängerungen

Für Gesuche um Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung juristischer Personen ist die Steuerverwaltung Thurgau zuständig.

Die Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 für das Einreichen der Steuererklärung 2023 ist gebührenfrei online unter folgendem Link möglich:

Kostenpflichtige Fristverlängerungen für die Einreichung der Steuererklärung 2023 über den 31. Dezember 2024 hinaus sind schriftlich zu beantragen und zu begründen. Gemäss § 39b Abs. 3 StV wird für jedes weitere Fristerstreckungsgesuch eine Kanzleigebühr von Fr. 30 erhoben.

Nach der Praxis der Kantonalen Steuerverwaltung werden Fristverlängerungen über den 31.12.2024 hinaus jeweils nur auf die Dauer eines Monats gewährt. Für längere Fristverlängerungen sind jeweils monatlich entsprechende Gesuche einzureichen. Diese ziehen die Gebühr von Fr. 30.- nach sich. Um den beidseitigen Aufwand zu minimieren, kann ein Gesuch um Fristverlängerung mehrerer Monate gestellt werden. Die Gebühr berechnet sich bei Zustimmung der antragsstellenden juristischen Person nach Anzahl der Monate.

Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung juristischer Personen können an folgende Mailadresse gesandt werden:
E-Mail

Bitte senden Sie über die vorgängige Mailadresse keine Fristverlängerungsgesuche zur Einreichung der Steuererklärung natürlicher Personen. Für solche Fristerstreckungen sind die Steuerämter der politischen Gemeinden zuständig. Weitere Ausführungen dazu finden Sie unter: