Privatanteil für Geschäftsfahrzeug
Für Geschäftsfahrzeuge anteilsinhabenden Personen von Kapitalgesellschaften ist ein angemessener Privatanteil zu berechnen. Es gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei Geschäftsfahrzeugen unselbständigerwerbender Personen.
Detaillierte Ausführungen dazu finden Sie in der Steuerpraxis unter: