Steuerfüsse
Für die Berechnung der geschuldeten Staats- und Gemeindesteuern wird die einfache Steuer zu 100% mit dem Steuerfuss der Wohngemeinde bzw. Sitzgemeinde multipliziert.
Der Steuerfuss ist in Prozenten der einfachen Steuer festgelegt. Der Staatssteuerfuss wird durch den Grossen Rat festgelegt und beträgt seit 2022 109%. Die Steuerfüsse der einzelnen Körperschaften (Politische Gemeinden, Schulgemeinden, Kirchgemeinden) werden durch die Bürgerschaft genehmigt. Für die Berechnung des Gesamtsteuerfusses werden die Steuerfüsse der einzelnen Gemeindekörperschaften zum Staatssteuerfuss hinzugerechnet.
Die für die Steuerperiode geltenden Steuerfüsse für die Körperschaften und der Gesamtsteuerfuss können mit den nachfolgenden Links angefragt werden.
- Steuerfüsse 2024 [408 KB]
- Steuerfüsse 2023 [397 KB]
- Steuerfüsse 2022 [156 KB]
- Steuerfüsse 2021 [358 KB]
- Steuerfüsse 2020 [806 KB]
- Steuerfüsse 2019 [70 KB]
- Steuerfüsse 2018 [62.51 KB]
- Steuerfüsse 2017 [824 KB]
- Steuerfüsse 2016 [730.86 KB]
- Steuerfüsse 2015 [735.09 KB]
- Steuerfüsse 2014 [93.28 KB]
- Steuerfüsse 2013 [100.96 KB]
- Steuerfüsse 2012 [112.53 KB]
- Steuerfüsse 2011 [120.98 KB]
- Steuerfüsse 2010 [97.49 KB]
- Steuerfüsse 2009 [60.46 KB]
- Steuerfüsse 2008 [120.79 KB]
- Steuerfüsse 2007 [116.22 KB]
- Steuerfüsse 2006 [42.36 KB]
- Steuerfüsse 2005 [43.67 KB]
- Steuerfüsse 2004 [94.63 KB]
- Steuerfüsse 2003 [94.66 KB]
- Steuerfüsse 2002 [103.00 KB]
- Steuerfüsse 2001 [100.56 KB]
Die gedruckte Broschüren der Steuerfüsse können gegen Rechnung bei der BLDZ Büromaterial-, Lehrmittel- und Drucksachenzentrale Frauenfeld (Telefon 058 345 53 73) bezogen werden.