Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Erbschaft / Schenkung

Vermögensübergange aus Erbschaft oder Schenkung unterstehen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Von der Steuer befreit sind:

Vermögens- und Ertragsanteile aus unverteilten Erbschaften unterliegen bei den Erbinnen und Erben ab dem Erbgang (Todesdatum) der Einkommens- bzw. Vermögenssteuer. 

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: