Erwerbsstart / -ende
Im System der Gegenwartsbesteuerung stimmen Bemessungs- und Steuerjahr (Steuerperiode) überein. Grundlagen für die Veranlagung bilden somit jeweils die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des betreffenden Steuerjahrs.
Mit der Steuererklärung deklariert die steuerpflichtige Person ausschliesslich die im betreffenden Steuerjahr tatsächlich erzielten Einkünfte (sowie das Vermögen am Ende des Steuerjahrs). Nimmt sie während des Steuerjahrs eine Erwerbstätigkeit auf oder unterbricht sie diese, wirkt sich dies entsprechend auf das steuerbare Erwerbseinkommen aus. Die Veränderung beim Einkommen wird somit bei der Vornahme der definitiven Veranlagung bzw. bei der Festsetzung der definitiven Steuerrechnung berücksichtigt.
Hier finden Sie detaillierte Informationen betreffend Aufnahme oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit: