Rechtsmittel
Gegen Veranlagungsentscheide der Steuerverwaltung kann gemäss § 70 PBG innert 30 Tagen ab Zustellung bei der Steuerrekurskommission schriftlich Rekurs erhoben werden. Diese entscheidet endgültig. Rekurse sind zu richten an:
Steuerrekurskommission des Kantons Thurgau
Postfach
8501 Frauenfeld
Rechtskräftig festgesetzte Mehrwertabgaben werden fällig bei Handänderung oder Rechtskraft des Erschliessungsprojektes oder Rechtskraft der Baubewilligung.
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