Abgabebegründendes Ereignis
Die Mehrwertabgabe entsteht gemäss § 65 Absatz 2 PBG zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer neuen Zuweisung
- von Boden zu Bauzonen
oder - von öffentlichen Zonen zu übrigen Bauzonen
Rechtskräftig werden solche Zuweisungen am Datum, an dem der Genehmigungsentscheid des Departementes für Bau und Umwelt oder der Rechtsmittelentscheid in Rechtskraft erwachsen ist.
Die betreffende Gemeindebehörde teilt der Steuerverwaltung mittels Liste aller betroffenen Grundstücke das genaue Datum der Rechtskraft der Zonenplanänderung innert 14 Tagen nach Kenntnis mit.
Die Steuerverwaltung legt daraufhin mittels einer Veranlagung die Mehrwertabgabe fest und stellt diese den abgabepflichtigen Personen in Rechnung.
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