Mehrwertabgabe
Die Mehrwertabgabe soll gemäss § 63 PBG die Vorteile ausgleichen, die durch eine neue Zuweisung von Boden zu Bauzonen oder von öffentlichen Zonen zu übrigen Bauzonen entstehen.
Mit der Erhebung der Mehrwertabgabe (Veranlagung und Bezug) ist die Steuerverwaltung Thurgau beauftragt .
Die Einnahmen aus der Mehrwertabgabe werden zweckgebunden verwendet:
Weitere Informationen über die Mehrwertabgabe erhalten Sie über die nachfolgenden Links: