Steuerberechnung Bund
Zwecks Bestimmung der zu veranlagenden Einkommenswerte bei der direkten Bundessteuer werden jährlich die folgenden Werte einander gegenübergestellt:
- Vereinbarte Einkommenssfaktoren.
- Kosten des jährlichen Lebensaufwandes (Aufwandberechnung).
- Der Auwand muss für einen eigenen Haushalt führende steuerpflichtige Personen mindestens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder Mietwertes des eigenen Hauses oder der Wohnung im eigenen Haus betragen.
- Für die übrigen steuerpflichtigen Personen muss der massgebliche Aufwand mindestens das Dreifache des jährlichen Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung betragen.
- Kontrollrechnung der in der Schweiz erzielten Einkünfte. Bei Beanspruchung eines Doppelbesteuerungsabkommens sind die in der Schweiz steuerbaren Einkünfte aus den betreffenden Staaten in die Berechnung einzubeziehen.
- Steuerbares Mindesteinkommen von Fr. 429'700 (Fr. 421'700 Steuerperiode 2023, Fr. 400'000 bis und mit Steuerperiode 2022).
Veranlagt wird jeweils diejenige der vorgängig aufgeführten Varianten, welche die höchste Steuerlast ergibt. Die Berechnungen erfolgen für die Veranlagungen der direkten Bundessteuer sowie der Staats- und Gemeindesteuern separat. Es ist daher möglich, dass nicht bei beiden Veranlagungen dieselbe Ermittlungsgrundlage zur Anwendung kommt.