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Einkommenssteuer

Das geltende Steuerrecht basiert auf dem Grundsatz der Gesamtreineinkommenssteuer und des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist.

Der Einkommenssteuer unterliegen grundsätzlich alle wiederkehrenden oder einmaligen in- und ausländischen Einkünfte aus

Von diesem Besteuerungsgrundsatz ausgenommen sind einzig die gesamtschweizerisch gesetzlich abschliessend festgelegten steuerfreien Einkünfte.

Zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens werden die folgenden Abzüge vorgenommen:

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Einkünften und Abzügen finden Sie in der Thurgauer Steuerpraxis in den Weisungen zu den §§ 18 bis 39 des Steuergesetzes.