Einkommenssteuer
Das geltende Steuerrecht basiert auf dem Grundsatz der Gesamtreineinkommenssteuer und des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist.
Der Einkommenssteuer unterliegen grundsätzlich alle wiederkehrenden oder einmaligen in- und ausländischen Einkünfte aus
- unselbständiger Erwerbstätigkeit
- selbständiger Erwerbstätigkeit
- Sozial- und anderen Versicherungen
- beweglichem Vermögen
- unbeweglichem Vermögen
- weiteren Einkommensquellen.
Von diesem Besteuerungsgrundsatz ausgenommen sind einzig die gesamtschweizerisch gesetzlich abschliessend festgelegten steuerfreien Einkünfte.
Zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens werden die folgenden Abzüge vorgenommen:
- die Berufskosten aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
- die Aufwendungen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- die allgemeinen Abzüge
- die Sozialabzüge (z.B. Kinderabzüge) aufgrund der persönlichen Verhältnisse.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Einkünften und Abzügen finden Sie in der Thurgauer Steuerpraxis in den Weisungen zu den §§ 18 bis 39 des Steuergesetzes.