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Steuererleichterung für Unternehmen

Steuererleichterungen können nicht nur für juristische Personen, sondern auch für natürliche Personen gewährt werden. Die Steuererleichterung wird bei natürlichen Personen (nur) auf dem aus der selbständigen Erwerbstätigkeit erzielten Einkommen gewährt. Auf dem übrigen Einkommen erfolgt keine Steuererleichterung.

Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: