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Einkommens- und Vermögenssteuern

Die Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen gelten neben den Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen als Hauptsteuern. Sie bilden das Rückgrat der Kantons- und der Gemeindefinanzen. Im Kanton Thurgau stammen in den letzten Jahren rund 90 % der Einnahmen aus direkten Steuern der natürlichen Personen.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Wegleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung sowie in der Thurgauer Steuerpraxis.