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Pauschalbesteuerung

Allgemeines

Im Kanton Thurgau unbeschränkt steuerpflichtige Personen können anstelle der ordentlichen bei der Steuerverwaltung Thurgau eine Besteuerung nach dem Aufwand beantragen (Pauschalbesteuerung).

Voraussetzungen

Voraussetzungen dazu ist, dass diese Personen:

Bei gemeinsam besteuerten Personen (Ehegatten, Partnerinnen und Partner in eingetragener Partnerschaft) müssen beide Personen diese Voraussetzungen erfüllen.

Ab dem Kalenderjahr, in welchem diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, erfolgt ein Wechsel in die ordentliche Besteuerung.