Pauschalbesteuerung
Allgemeines
Im Kanton Thurgau unbeschränkt steuerpflichtige Personen können anstelle der ordentlichen bei der Steuerverwaltung Thurgau eine Besteuerung nach dem Aufwand beantragen (Pauschalbesteuerung).
Voraussetzungen
Voraussetzungen dazu ist, dass diese Personen:
- nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen,
- erstmals oder nach mindestens 10-jähriger Landesabwesenheit zuziehen
- und in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Ausrichtung eines Verwaltungsratshonorars durch eine Schweizer Gesellschaft wird, unabhängig von der Höhe, als Erwerbstätigkeit angesehen, was einer Pauschalbesteuerung entgegensteht.
Bei gemeinsam besteuerten Personen (Ehegatten, Partnerinnen und Partner in eingetragener Partnerschaft) müssen beide Personen diese Voraussetzungen erfüllen.
Ab dem Kalenderjahr, in welchem diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, erfolgt ein Wechsel in die ordentliche Besteuerung.