Steuerberechnung Kanton
Zwecks Bestimmung der zu veranlagenden Einkommens- und Vermögenswerte bei den Staats- und Gemeindesteuern werden jährlich die folgenden Werte einander gegenübergestellt:
- Vereinbarte Einkommens- und Vermögensfaktoren.
- Kosten des jährlichen Lebensaufwandes (Aufwandberechnung).
- Der Auwand muss für einen eigenen Haushalt führende steuerpflichtige Personen mindestens das Zehnfache des jährlichen Mietzinses oder Mietwertes des eigenen Hauses oder der Wohnung im eigenen Haus betragen.
- Für die übrigen steuerpflichtigen Personen muss der massgebliche Aufwand mindestens das Vierfache des jährlichen Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung betragen.
- Kontrollrechnung der in der Schweiz erzielten Einkünfte sowie der in der Schweiz gelegenen Vermögenswerte. Bei Beanspruchung eines Doppelbesteuerungsabkommens sind die in der Schweiz steuerbaren Einkünfte aus den betreffenden Staaten in die Berechnung einzubeziehen.
- Jährliche Steuerlast von mindestens Fr. 150'000.
Veranlagt wird jeweils diejenige der vorgängig aufgeführten Varianten, welche die höchste Steuerlast ergibt. Die Berechnungen erfolgen für die Veranlagungen der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer separat. Es ist daher möglich, dass nicht bei beiden Veranlagungen dieselbe Ermittlungsgrundlage zur Anwendung kommt.