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Kontrollrechnung

Pauschalbesteuerte Personen haben jährlich eine Kontrollrechnung einzureichen. Diese hat folgende Werte zu beinhalten:

Die Steuerlast bei den Staats- und Gemeindesteuern muss mindestens gleich hoch angesetzt werden, wie die in der Kontrollrechnung nach dem ordentlichen Tarif berechneten Einkommens- und Vermögenssteuern vom gesamten Bruttoertrag bzw. Bruttovermögen.

Bei der direkten Bundessteuer muss die Steuerlast mindestens gleich hoch angesetzt werden, wie die in der Kontrollrechnung nach dem ordentlichen Tarif berechneten Einkommenssteuern vom gesamten Bruttoertrag.