Anrechnung ausländischer Quellensteuern
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern kann für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren verlangt werden, die in einem anderen Staat tatsächlich einer Steuer zu den im anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz festgesetzten Sätzen unterworfen bleiben.
Anspruch auf die Anrechnung ausländischer Quellensteuern haben alle natürlichen und juristischen Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, die ihren Wohnsitz im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden Vertragsstaat in der Schweiz haben und hier für die ausländischen Erträgnisse den schweizerischen Steuern vom Einkommen unterliegen. Wer die Anrechnung ausländischer Quellensteuern verlangt, hat die im Antrag aufgeführten ausländischen Erträgnisse mit dem Bruttobetrag (also ohne Abzug der im Quellenstaat erhobenen Steuer) zu versteuern.
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern für Dividenden und Zinsen ist von juristischen Personen und Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mit Formular DA-2 "Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern für ausländische Dividenden und Zinsen" zu beantragen. Der Antrag ist bei der Steuerbehörde des Sitzkantons einzureichen.
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern für Lizenzgebühren ist sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen mit dem Formular DA-3 "Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern für ausländische Lizenzgebühren" zu beantragen. Die Formulare können im Formular-Download der Steuerverwaltung in der Rubrik "Verrechnungssteuer" heruntergeladen werden.