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Voraussetzungen

Für die Gewährung von Steuererleichterungen sind die nachfolgenden Kriterien massgebend:

Beansprucht die Unternehmung die privilegierte Patentbox-Besteuerung oder den Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung, wird keine Steuererleichterung gewährt.

Der Regierungsrat achtet bei der Gewährung von Steuererleichterungen darauf, dass im Kanton Thurgau bereits ansässige Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile erleiden.