Bezug Direkte Bundessteuer
Provisorische und definitive Bundessteuer
- Erhalt von zwei Rechnungen
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Frage
Ich habe bereits eine Rechnung für die Direkte Bundessteuer erhalten und bezahlt, warum kommt jetzt eine Zweite?
Antwort
Im Februar des Folgejahres der Steuerperiode erhalten Sie jeweils die erste Rechung. Dabei handelt es sich um die provisorische Rechnung mit den Faktoren aus dem Vorjahr.
Sobald die Steuererklärung ausgewertet ist, erhalten Sie eine Veranlagung. Nach Eintritt der Rechtskraft wird dann die zweite und somit defintive Rechnung erstellt.
- Interne Umbuchung
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Frage
Auf meiner Rechnung steht "interne" Umbuchung. Was bedeutet das?
Antwort
Gemäss Schweizer Gesetzgebung hat die Steuerverwaltung das Verrechnungsrecht. Resultiert aus einer Rechnung ein Guthaben, kann dieses mit einem noch bestehenden Ausstand verrechnet werden.
Sie dürfen jederzeit einen aktuellen Kontoauszug per E-Mail anfordern.
- Keine definitive Rechnung erhalten
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Frage
Ich habe noch keine defintive Rechnung der Direkten Bundessteuer erhalten, obwohl ich diejenige der Gemeinde bereits habe. Woran liegt das?
Antwort
Die Rechnungsstellung für die Direkte Bundessteuer wird verzögert zur Staats- und Gemeindesteuer ausgelöst (Faustregel Veranlagungsdatum + 45 Tage).
- Keine IBAN-Nummer auf Einzahlungsschein
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Frage
Auf dem Einzahlungsschein ist keine IBAN-Nummer vermerkt. Wie erhalte ich diese?
Antwort
Nutzen Sie grundsätzlich den jeweiligen Einzahlungsschein zur Zahlung. Für Auslandzahlungen können Sie die IBAN-Nummer bei uns per E-Mail anfragen.
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- Nicht ganzjähriger Wohnsitz im Kanton
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Frage
Ich bin unterjährig in den Kanton gezogen. Warum bezahle ich trotzdem für das ganze Jahr Direkte Bundessteuer?
Antwort
Die Direkte Bundessteuer wird von dem Kanton erhoben, in welchem Sie am 31.12 im jeweiligen Steuerjahr wohnhaft waren. Es gibt dabei keine Ausscheidung und keine anteilmässige Verrechnung.
- Provisorische Rechnung
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Frage
Müssen provisorische Rechnungen bezahlt werden?
Antwort
Diese Frage kann nicht in einem Satz beantwortet werden. Sie finden alle detaillierten Informationen unter diesem Link.
- Rechnung für beide Ehepartner trotz Trennung
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Frage
Ich lebe getrennt und erhalte trotzem immer die Rechnung für beide. Warum?
Antwort
Gemeinsam veranlagte Jahre, werden immer über dieselbe im System führende Personn abgewickelt. Erst ab der Steuerperiode der Trennung werden die Fälle getrennt abgerechnet.
Fall Sie trotzdem eine geteilte Abrechnung wünschen, kann diese schriftlich bei uns beantragt werden.
- Rechnung ist zu hoch
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Frage
Auf meiner Rechnung ist ein viel höheres Einkommen angegeben, als ich wirklich verdient habe. Was kann ich tun?
Antwort
Melden Sie uns den korrekten Faktor für das Einkommen der Steuerperiode per E-Mail.
- Steuerkalkulator
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Frage
Wie hoch sind meine Steuern ungefähr?
Antwort
Mit dem Steuerkalkulator können Sie anhand Ihrer Steuerfaktoren die voraussichtliche Steuerhöhe berechnen.
- Verheiratetentarif und/oder Kinderabzüge nicht in Rechnung berücksichtigt
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Frage
Ich habe bemerkt, dass mein Verheiratetentarif und die Kinderabzüge nicht aufgeführt wurden. Kann ich noch etwas tun?
Antwort
Prüfen Sie Ihre Veranlagung, welcher Tarif veranlagt wurde und ob ein Kinderabzug gewährt wurde. Grundsätzlich kann auf eine rechtskräftige Veranlagung kein Einspruch mehr gemacht werden.
- Zinsberechnung
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Frage
Wie hoch sind die Zinsen bei der Direkten Bundessteuer?
Antwort
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat für die direkte Bundessteuer den Verzugszins für 2024 von 4.0 Prozent auf 4.75 Prozent erhöht. Der Vergütungszins beträgt ab 2024 neu 1.25 Prozent.
Kalenderjahr Vergütungszins für Vorauszahlungen Verzugs- / Rückerstattungszins 2024 1.25% 4.75% 2023 0.00% 4.00% 2022 0.00% 4.00% 2021 0.00% 3.00% 2020 0.00% 3.00% 2019 0.00% 3.00% 2018 0.00% 3.00% 2017 0.00% 3.00% 2016 0.25% 3.00%
Guthaben
- EU-Bankkonto für Gutschrift
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Frage
Ich habe nur noch ein EU-Bankkonto und das CH-Konto aufgelöst. Kann ich dieses Konto für die Gutschriftsauszahlung auch angeben?
Antwort
Ja, wir können auch Auszahlungen an EU-Finanzinstitute vornehmen. Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
Bankinstitut, Adresse der Bank, IBAN-Nummer, BIC, Ihre vollständige Adresse - Falsche Zahlungsverbindung
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Frage
Ich habe ein Guthaben, aber die IBAN-Nummer auf der Rechnung ist nicht korrekt. Wie kann ich meine aktuelle IBAN-Nummer angeben?
Antwort
Änderungen von Zahlungsverbindung dürfen Sie uns gerne mit dem Online-Formular oder per E-Mail mitteilen.
- Online-Rechnung
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Frage
Ich möchte meine Rechnung online erhalten. Ist dies möglich?
Antwort
Nein. Aktuell besteht dieses Angebot nicht. Es gibt jedoch zahlreiche Anbieter, welche einen digitalen Posteingang Ihrer Briefpost anbieten.
- Wann erfolgt Rückzahlung zu viel bezahlter Steuern
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Frage
Wann erhalte ich mein Guthaben aus den zuviel bezahlten Steuern?
Antwort
Die Vergütung erfolgt innerhalb der nächsten 30 Tage nach dem Abrechnungsdatum.
Mahnwesen
- Mahnung trotz bezahlter Rechnung
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Frage
Ich habe eine Mahnung erhalten obwohl ich die Rechnung bereits bezahlt habe. Wie muss ich vorgehen?
Antwort
Reichen Sie uns den Zahlungsbeleg Ihrer Bank mit Zahlungsempfänger, Betrag und der eindeutigen ESR-Referenznummer per E-Mail ein.
- Mahnung trotz Zahlungsabkommen
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Frage
Ich habe eine Mahnung erhalten obwohl ich ein Zahlungsabkommen für Ratenzahlungen eingerichtet habe. Warum?
Antwort
Prüfen Sie ob eine neue Rechnung für das entsprechende Steuerjahr erstellt wurde. Sobald eine neue Rechnung erstellt wird, verliert das Zahlungsabkommen seine Gültigkeit. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für ein neues Zahlungsabkommen.
Erlassgesuch / Stundung / Zahlungsabkommen
- Erlassgesuch
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Frage
Ich lebe am Existenzminimum. Gibt es eine Möglichkeit, ein Erlassgesuch zu stellen?
Antwort
Ja, bei Härtefällen und bei äusserst schwierigen Lebenssituationen können Sie ein Erlassgesuch stellen. Die Formulare finden Sie auf unserer Webseite.
- Zahlungsabkommen
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Frage
Ich kann meine Rechnung nicht auf einmal bezahlen. Kann man ein Zahlungsabkommen einrichten?
Antwort
Ja, es können Zahlungsabkommen eingerichtet werden. Mit dem Link auf nachfolgendes Online-Formular können Sie uns einen Abzahlungsvorschlag schriftlich einreichen. Sie können uns dies auch per E-Mail oder per Post mitteilen.
Mutationen
- Mitteilung Adressmutation
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Frage
Ich ziehe um. Muss ich meine Adresse melden?
Antwort
Melden Sie den Umzug an die Einwohnerkontrolle. Die Mutation wird uns dann automatisch übermittelt.