Information Arbeitgebende
Für die Quellensteuerabrechnung besteht die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung. Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik eQuest.
Falls Sie auf die elektronische Datenübermittlung verzichten möchten, finden Sie die Quellensteuerformulare als bearbeitbare pdf-Dateien in unserem Formular-Download-Bereich, Rubrik Quellensteuer, unter dem folgenden Link:
Die wichtigsten Informationen zur Quellenbesteuerung ab 2021 sowie zur Zentralisierung der Quellensteuer ab 2023 finden Sie in folgenden Dokumenten:
- Information zur Zentralisierung der Quellensteuer 2023 [51 KB]
- Quellensteuer ab 2021 - Kurzinformation für Arbeitgebende [77 KB]
Detaillierte Ausführungen zur Mitwirkungspflicht als Schuldnerin oder Schuldner der steuerbaren Leistung finden Sie in folgender Weisung der Steuerpraxis Thurgau:
- StP 122 Nr. 1 "Mitwirkung des Schuldners der steuerbaren Leistung"
- StP 122 Nr. 2 "Rechte und Pflichten der quellensteuerpflichtigen Personen"
- StP 122a Nr. 1 "Schuldnerin oder Schuldner der steuerbaren Leistung: örtliche Zuständigkeit"
- StP 122b Nr. 1 "Örtliche Zuständigkeit bei interkantonalen Verhältnissen von quellensteuerpflichtigen Personen"
Links zu den Weisungen bezüglich Steuertarifen und steuerbaren Leistungen finden Sie auf der Seite "Informationen für Arbeitnehmende".