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Information Arbeitgebende

Für die Quellensteuerabrechnung besteht die Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung. Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Rubrik eQuest.

Falls Sie auf die elektronische Datenübermittlung verzichten möchten, finden Sie die Quellensteuerformulare als bearbeitbare pdf-Dateien in unserem Formular-Download-Bereich, Rubrik Quellensteuer, unter dem folgenden Link:

Die wichtigsten Informationen zur Quellenbesteuerung ab 2021 sowie zur Zentralisierung der Quellensteuer ab 2023 finden Sie in folgenden Dokumenten:

Detaillierte Ausführungen zur Mitwirkungspflicht als Schuldnerin oder Schuldner der steuerbaren Leistung finden Sie in folgender Weisung der Steuerpraxis Thurgau:

Links zu den Weisungen bezüglich Steuertarifen und steuerbaren Leistungen finden Sie auf der Seite "Informationen für Arbeitnehmende".