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Direkte Bundessteuern

Für den Bezug der direkten Bundessteuer ist die Steuerverwaltung Thurgau zuständig. Als allgemeiner Fälligkeitstermin gilt der 1. März des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahrs. Auf diesen Termin wird eine provisorische oder, falls die Veranlagung erfolgt ist, eine definitive Steuerrechnung erstellt. Die Steuerrechnung muss innert 30 Tagen nach der Fälligkeit entrichtet werden.

Detaillierte Informationen zum Steuerbezug finden Sie in der Thurgauer Steuerpraxis in den Weisungen zu den §§ 188 bis 199 des Steuergesetzes.

Möchten Sie Ihre Kontoverbindung ändern, ihre Steuerfaktoren anpassen oder ein Zahlungsabkommen beantragen? Sie können dies Online über die nachfolgenden Links vornehmen: