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Steuerberechnung

Steuerberechnung

Sie können die geschuldete Grundstückgewinnsteuer über folgenden Link berechnen lassen:

Steuersatz / Haltezeitabzüge und -zuschläge

Die Grundstückgewinnsteuer beträgt 40%. Je nach Besitzesdauer erhöht oder reduziert sich die Grundstückgewinnsteuer (vgl. nachfolgende Tabellen bezüglich Haltezeit). Für die Berechnung dieser Zeit ist der Grundbucheintrag massgebend. Fehlt eine öffentliche Beurkundung ist auf den Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsgewalt abzustellen.