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Richtlinien und Beispiele

Im nachfolgenden Dokument sind Richlinien und Beispiele bezüglich der Schätzung von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften aufgeführt:

Landwirtschaftliche Liegenschaften werden nach der Verordnung des Bundesrates über das bäuerliche Bodenrecht  geschätzt. Für die Schätzung landwirtschaftlicher Liegenschaften ist das Landwirtschaftsamt Thurgau zuständig.