Richtlinien und Beispiele
Im nachfolgenden Dokument sind Richlinien und Beispiele bezüglich der Schätzung von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften aufgeführt:
Landwirtschaftliche Liegenschaften werden nach der Verordnung des Bundesrates über das bäuerliche Bodenrecht geschätzt. Für die Schätzung landwirtschaftlicher Liegenschaften ist das Landwirtschaftsamt Thurgau zuständig.