Direkt zum Inhalt springen

Richtlinien und Beispiele

Im nachfolgenden Dokument sind Richlinien und Beispiele bezüglich der Schätzung von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften aufgeführt:

Landwirtschaftliche Liegenschaften werden nach der Verordnung des Bundesrates über das bäuerliche Bodenrecht  geschätzt. Für die Schätzung landwirtschaftlicher Liegenschaften ist das Landwirtschaftsamt Thurgau zuständig.