Schenkung
Der Schenkungssteuer unterliegen Zuwendungen unter Lebenden, soweit die empfangende Person aus dem Vermögen einer anderen Person ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird. Erbvorbezüge werden steuerrechtlich als Schenkungen qualifiziert.
Ausgerichtete bzw. erhaltene Schenkungen oder Erbvorbezüge sind auf Seite 4 der Steuererklärung in der Steuerperiode der Schenkung zu deklarieren