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Genehmigung Spesenreglemente

Die Kantonalen Steuerverwaltungen anerkennen gegenseitig Spesenreglemente, die vom Sitzkanton eines Unternehmens genehmigt worden sind (siehe Randziffer [RZ] 54 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises). Es genügt daher, ein Spesenreglement einzig im Sitzkanton der Unternehmung einzureichen.

Die Reglemente müssen deshalb entsprechend dem auf der Homepage der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Verfügung gestellten Muster-Spesenreglement erstellt werden.

Über das Genehmigungsverfahren von Spesenreglementen im Kanton Thurgau gibt das folgende Merkblatt Auskunft: