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Mailadressen für Anfragen natürliche Personen

Wir bitten Sie Ihre Anfragen gezielt an die korrekte Mailadresse zu senden. Sie unterstützen uns damit, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten. Besten Dank. 

Bei konkreten Fragen zu einer Veranlagung oder zur Rechnung der Staats- und Gemeindesteuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gemeindesteueramt. Beachten Sie zudem, dass der Bezug der direkten Bundessteuer durch die Abteilung Finanzen und Bezug erfolgt. 

  • Fragen zum Ausfüllen des Lohnausweises
  • Fragen zu Spesenreglementen
  • steuerliche Fragen zur Landwirtschaft
  • Fragen Arbeitgebende zur Quellenbesteuerung
  • Fragen Arbeitnehmende zur Quellenbesteuerung
  • fachliche Fragen in Bezug auf die Verrechnungssteuer
  • Ansässigkeitsbescheinigungen
  • Änderung der Zahladresse melden Sie bitte über diesen Link: 
    Anpassung der Kontoverbindung
  • Fragen zur Besteuerung von Kapitalleistungen
  • Fragen zu anderen Themenbereichen.