Mailadressen für Anfragen natürliche Personen
Wir bitten Sie Ihre Anfragen gezielt an die korrekte Mailadresse zu senden. Sie unterstützen uns damit, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten. Besten Dank.
Bei konkreten Fragen zu einer Veranlagung oder zur Rechnung der Staats- und Gemeindesteuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Gemeindesteueramt. Beachten Sie zudem, dass der Bezug der direkten Bundessteuer durch die Abteilung Finanzen und Bezug erfolgt.
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