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Formular Grundstückgewinnsteuer

Für eine provisorische Steuerberechnung zur freiwilligen Sicherstellung ist dieses Formular zusammen mit allen Belegen ausgefüllt und von dem/den Veräusserer(n) persönlich unterzeichnet bis 10 Tage vor Handänderungstermin an die Steuerverwaltung Thurgau, Grundstückgewinne, Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld per Post einzureichen; wird auf eine Sicherstellung der Steuer verzichtet, innert 30 Tagen nach Handänderung.

Fristverlängerungen werden nur in Ausnahmefällen und auf schriftliches, begründetes Gesuch hin bewilligt. Der Erwerbspreis und die anrechenbaren Aufwendungen sind durch Verträge, Quittungen, Originalrechnungen der Unternehmer und Lieferanten, beglaubigte Bauabrechnungen, Subventionsabrechnungen oder andere beweiskräftige Dokumente zu belegen.

Das Formular kann nicht gespeichert werden. Nachdem Sie es ausgefüllt haben wird durch anklicken des "Drucken" – Buttons ein pdf-Formular geöffnet, welches ausgedruckt und gespeichert werden kann. Die Zeitlimite für das Ausfüllen beträgt 2 Stunden. Wir empfehlen, folgende Unterlagen vorgehend bereit zu halten:

*Sollten Sie eine grössere Anzahl an Belegen wertvermehrender Investitionen deklarieren, können Sie bei den Anlagekosten unter "Zusammenstellung der dauernd wertvermehrenden Aufwendungen" in der ersten Position in der Zeile "Rechnungssteller": 'gemäss separater Liste', hinschreiben und eine mit dem Formular identische eigene Liste beilegen.

Sollten Sie beim "Drucken" eine Fehlermeldung erhalten, ist die Zeitlimite überschritten. Löschen Sie in diesem Fall den "Verlauf" ihres Browsers und geben Sie die Angaben erneut ein.

Um eine Ansicht des Formulars zu erhalten, klicken Sie hier. Dieses pdf ist nicht beschreibbar. Wenn Sie aber Probleme mit dem Ausfüllen am Computer haben, können Sie es ausdrucken und von Hand ausfüllen.

Für steuerliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 058 345 31 86 

Für Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars wenden Sie sich bitte an entsprechende Dienstleister in der Privatwirtschaft.

Weitere Informationen unter www.steuerverwaltung.tg.ch

 

1. Kontaktdaten

Für allfällige Rückfragen

Haben Sie eine vertragliche Vertretung mit entsprechender Vollmacht?

Kontaktdaten Vertreter gemäss Vollmacht

Kontoangaben

Allfällige Rückzahlungen infolge zuviel bezahlter Grundstückgewinnsteuern sowie Ausgleichszinsen sind auf folgendes Konto zu überweisen

Kontoinhaber / Kontoinhaberin

2. Veräusserer / Veräusserin

Bei Erben- oder Personengemeinschaften sind alle Eigentümer / Eigentümerinnen aufzuführen, insbesondere beide Ehegatten bei ehelichem Miteigentum.
Bei Wohnsitz im Ausland ist ein Vertreter / eine Vertreterin in der Schweiz anzugeben (vgl. § 151 Abs. 2 StG).

Es können maximal 5 Veräusserer / Veräusserinnen aufgeführt werden. 
(Für weitere Veräusserer / Veräusserinnen selbsterstellte Liste beilegen)

3. Erwerber / Erwerberin

Bei Erben- oder Personengemeinschaften sind alle Eigentümer /Eigentümerinnen aufzuführen, insbesondere beide Ehegatten bei ehelichem Miteigentum.

Es können maximal 4 Erwerber / Erwerberinnen aufgeführt werden.
(Für weitere Erwerber / Erwerberinnen selbsterstellte Liste beilegen)

4. Veräusserungsobjekt(e)

Es können maximal 4 Veräusserungsobjekte aufgeführt werden.

(Haustyp/Feld/Wald/Strasse usw.)

(Haustyp/Feld/Wald/Strasse usw.)

(Haustyp/Feld/Wald/Strasse usw.)

(Haustyp/Feld/Wald/Strasse usw.)

5. Bitte beantworten Sie folgende Fragen

(Datum des Grundbuch-Eintrages)

Erwerbsart

Erfolgt vom ursprünglich erworbenen Grundstück ein

Übernimmt der Erwerber / die Erwerberin die sich ergebende Grundstückgewinnsteuer?

Erzielten Sie im laufenden oder den vier vorangegangenen Kalenderjahren einen Grundstückverlust aus Liegenschaftsverkauf?

Befand sich das veräusserte Grundstück im Privatvermögen?

Handelte es sich beim veräusserten Grundstück um ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück einer natürlichen Person, welches dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) unterliegt?

Befand sich das veräusserte Grundstück im Eigentum einer von der Gewinnsteuer befreiten juristischen Person?

Veräusserungserlös

Wird vom Formular automatisch eingefügt.

(Wohnrecht/Nutzniessung/überwälzte Grundstückgewinnsteuer usw.) (wird amtlich berechnet)

Es ist eine von beiden Parteien unterzeichnete Liste mit Bewertung der Gegenstände beizulegen.

Wird vom Formular automatisch berechnet.

Anlagekosten

(§§ 133 StG / 28 StV)

Erwerbspreis

oder

(vgl. § 133 Abs. 5 StG)

Zusammenstellung der dauernd wertvermehrenden Aufwendungen

(chronologische Aufstellung nach Jahren)

  • Ohne ordentliche Unterhaltskosten wie Renovationen, Sanierungen, Ersatz von bestehenden Einrichtungen, Reparaturen
  • Liegenschaftsaufwendungen, die bereits bei der Einkommenssteuer als Liegenschaftsunterhalt abgerechnet wurden, dürfen auf dieser Liste nicht mehr aufgeführt werden
  • vgl. § 29 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern vom 10. November 1992 (StV)

Originalbelege in geordneter Reihenfolge beilegen (werden zurückgesandt). 

Es können maximal 18 Belege aufgeführt werden.

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

(nach Abzug von Rabatt, Skonto)

Wird vom Formular automatisch berechnet.

Wertvermehrende Investitionen

Wird vom Formular automatisch eingefügt.

Wird vom Formular automatisch berechnet.

Mit dem Erwerb und der Veräusserung verbundene Kosten
Verkaufskosten

Wird vom Formular automatisch berechnet.

Grundbuchgebühren und Handänderungssteuern/-gebühren

Wird vom Formular automatisch berechnet.

Wird vom Formular automatisch berechnet.

Wird vom Formular automatisch berechnet.

Ersatzbeschaffung

Wird ein Steueraufschub gemäss § 129 StG beansprucht?

(gemäss § 129 StG)

Eine Ersatzbeschaffung gem. § 129 Ziff. 9 StG wird erst berücksichtigt, wenn die Handänderung für das Ersatzobjekt erfolgt ist und dieses bewohnt wird.

Vertretungsvollmacht

Bei vertraglicher Vertretung haben die steuerpflichtigen Veräusserer / Veräuserinnen entweder die Kopie der Vollmacht für das Grundbuchamt beizulegen oder die folgende Vollmachtserklärung auszufüllen und auf dem anschliessend ausgedruckten pdf zu unterzeichnen.

Kontaktdaten des Vertreters / der Vertreterin

Wird vom Formular automatisch eingefügt.

Wird vom Formular automatisch eingefügt.

Wird vom Formular automatisch eingefügt.