Fristverlängerung für Steuererklärungen von juristischen Personen
Elektronische Fristverlängerungen sind für die Steuerperiode 2023 bis zum 31. Dezember 2024 ohne Kostenfolge möglich. Längere Fristen sind schriftlich zu beantragen. In diesen Fällen wird eine Gebühr von CHF 30 pro Monat erhoben (StV Art. 39b Abs. 2).
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