eSteuerauszug
Die Digitalisierung macht vor keiner Branche Halt und schreitet immer weiter voran. Die Steuerbehörden setzen auf eine zeitgemässe Lösung und haben den schweizweit gültigen e-CH-Standard für den eSteuerauszug entwickelt, damit medienbruchfrei die notwendigen Daten zwischen den Banken und der steuerpflichtigen Person, sowie zwischen der steuerpflichtigen Person und den Steuerbehörden ausgetauscht werden können. Achtung, nicht alle Banken bieten den eSteuerauszug an. Einige Banken verlangen eine Gebühr oder bieten einen reduzierten eSteuerauszug (Light-Version) an. Informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Bank.
Mit dem eSteuerauszug kann die steuerpflichtige Person mit ein paar Mausklicks alle erforderlichen Bankdaten in seine Steuererklärung importieren und medienbruchfrei bei den Steuerbehörden einreichen. Durch die Digitalisierung wird die Qualität und die Transparenz des Steuerdeklarationsprozesses erhöht und die steuerpflichtige Person gewinnt Zeit bei der Erstellung seiner Steuererklärung.
Wir unterstützen den eSteuerauszug ab der Steuerperiode 2019 (eFisc2019). Der Import funktioniert denkbar einfach. Dazu haben wir ein kurzes Video bereitgestellt, welches den Import-Vorgang in eFisc2019 verständlich aufzeigen soll.
Import eSteuerauszug in eFisc2019
In eFisc kann der eSteuerauszug auf zwei Arten importiert werden:
- Beilagenverwaltung links unten (Achtung, zwingend ist bei der Zuordnung "Wertschriften" zu verwenden)
- Detailverzeichnis Wertschriften und Guthaben (Erfassung neue Position mit Wertschriftenkategorie "Steuerauszug/Depot")
Wichtige Hinweise:
Haben Sie im Wertschriftenverzeichnis bereits manuell erfasste Positionen welche durch die Datenübernahme vom Vorjahr übernommen wurden, werden diese durch den eSteuerauszug nicht aktualisiert, sondern sind nach dem Import vom eSteuerauszug doppelt vorhanden. Bitte löschen Sie solche doppelten Einträge.
(Doppelklick auf der entsprechenden Position oder Klick auf den Assistent links, anschl. den Button "Löschen" betätigen)
eSteuerauszüge mit mehrseitigen Begleitschreiben:
Einige Banken haben teilweise eSteuerauszüge die am Anfang ein grosses mehrseitiges Begleitschreiben haben. Es kann daher aus technischen Gründen vorkommen, dass solche eSteuerauszüge nicht über den herkömlichen Weg der Beilagenverwaltung importiert werden können. Bitte benutzen Sie in solchen Fällen den alternativen Weg über das Detailverzeichnis Werthschriften (oben erwähnt).
Selbst gescannte eSteuerauszüge:
Wenn Sie den eSteuerauszug in Papierform bekommen haben und diesen selber einscannen so kann es sein dass dieser von eFisc nicht erkannt wird wegen der Auflösung und Art des Scans. Bitte benutzen Sie daher immer nur das Original-PDF dass Sie von Ihrem Finanzinstitut bekommen haben.