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Einreichung Steuererklärung 2023

Wir nehmen den Versand der Steuererklärungsformulare 2023 zum Anlass, Sie über den Stand der für eine Mehrheit der Steuerpflichtigen im Kanton Thurgau offenen Veranlagungen 2022 zu informieren und Ihnen zu danken. Denn eines steht fest: Ohne Steuereinnahmen können der Kanton und die Gemeinden ihre vielfältigen Aufgaben nicht erfüllen.

Die Situation mit einem aktuellen Veranlagungsstand per Ende 2023 von rund 35% ist nicht nur für Sie, sondern auch für uns unbefriedigend und entspricht nicht unserem Leistungsauftrag. Der aktuelle Veranlagungsrückstand ist Resultat des massgeblichen Bevölkerungswachstums, dem akuten Fachkräftemangel einhergehend mit dem nicht länger aufschiebbaren Ersatz einer technologisch veralteten Veranlagungssoftware sowie der damit verbundenen jahrelangen personellen Unterbesetzung.

Die Amtsleitung hat die ihr möglichen Massnahmen eingeleitet, um den Rückstand aufzuholen. Diese Massnahmen werden ihre Wirkung mittelfristig entfalten. Die Veranlagungsexpertinnen und -experten der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau geben in Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern ihr Bestes, um die Veranlagungen so zeitnah wie möglich vorzunehmen. Damit der Steuererklärungseingang sichergestellt und Synergieeffekte genutzt werden können, sind wir Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung 2023 dankbar. Auf Grund einer fehlenden Veranlagung besteht kein Anrecht darauf, die Steuererklärung nicht einzureichen oder Steuerrechnungen nicht zu bezahlen.

Die Steuererklärungen werden nach deren Eingang bearbeitet. Wir bitten Sie daher um Geduld, wenn Ihre Steuerveranlagung länger als üblich auf sich warten lässt und bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Mitwirkung.

Dem Versand der Steuererklärung 2023 liegt ein gleichlautendes Infoblatt bei zuzüglich einer Informationen bezüglich der Höhe der Ausgleichszinsen ab 2024.