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Berechnung Reingewinn

Gegenstand der Gewinnsteuer ist gemäss § 76 StG der Reingewinn. Weitere Ausführungen zur Berechnung des Reingewinns finden Sie in der Steuerpraxis in der Weisung StP 76 Nr. 1.

Zum steuerbaren Reingewinn der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gehören auch: