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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine kantonale Steuer, der Bund und die Gemeinden erhalten keine Anteile. Eine Steuerpflicht besteht, wenn:

Im Kanton Thurgau sind die überlebende Ehefrau bzw. der überlebende Eheman und die überlebende Partnerin bzw. der überlebende Partner einer eingetragenen Partnerschaft von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Ebenfalls von diesen Steuern befreit sind die direkten Nachkommen (Kinder, Grosskinder, Urgrosskinder) der Erblasserin/des Erblassers bzw. der schenkenden Person.